0035 – Leitungswasserschäden schnell regulieren mit Stefan Lange

Leitungswasserschäden schnell regulieren: Tipps vom Fachmann Stefan Lange für Versicherungsnehmer und Handwerker - Denke an die Fotos!

Leitungswasserschäden schnell regulieren: Tipps vom Fachmann für Versicherungsnehmer und Handwerker

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

In dieser Episode des „WirliebenHandwerk.digital“ Podcasts diskutiere ich mit meinem Gast Stefan Lange die schnelle Regulierung von Leitungswasserschäden, Elementarschäden durch Wasser. Er spricht über seinen Arbeitsalltag und gibt Tipps für Versicherungsnehmer, Mieter und Vermieter, sowie für die Handwerker.

Wir sprechen über die Bedeutung aussagekräftiger Fotos zur Dokumentation von Schäden und deren Einfluss auf die Versicherungsregulierung.

Stefan Lange, ein Sachverständiger für Bau- und Immobilienschäden, erklärt die verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten, die Rolle von Handwerkern und die Formalia der Schadensfeststellung.

Außerdem teilt er Empfehlungen für eine effiziente und reibungslose Abwicklung von Versicherungsfällen.

Diese Episode bietet wichtige Einblicke in den Umgang mit Leitungswasserschäden und verspricht praktische Tipps für eine erfolgreiche Schadensregulierung.

Wenn es Schaden passiert, fehlt vielen Menschen die Routine hier klar und strukturiert zu bleiben. Das ist natürlich völlig verständlich und so soll die Episode helfen, hier sich einen Plan zu machen bei „was wäre wenn…“

Hör dir also die aktuelle Episode an und wenn du Fragen hast schreib mir eine Nachricht oder wende dich direkt an Stefan.

Schadensfeststellungskosten in der Gebäudeversicherung: „Sagt dem Handwerker, der soll bitte Fotos machen und auch beim Leitungswasserschaden, die alleinstehende Omi mit vierundneunzig Jahren muss sich da nicht hinstellen und Fotos machen, sondern die sollte lieber dem Handwerker sagen, mach du mal Fotos, sodass die Versicherung vom Schreibtisch aus beurteilen können.“

Stefan Lange

Zeitstempel, damit du schneller durch die Episode springen kannst

Leitungswasserschäden schnell regulieren: Tipps vom Fachmann für Versicherungsnehmer und Handwerker
**************************************************************************************************************** 0:00 Vorstellung des Gastes Stefan Lange
2:15 Versicherungen bei gravierenden Katastrophen und Hochwasserschäden
7:20 Regulierungsmöglichkeiten – Eigenleistung, fiktive Abrechnung und Einholung von Angeboten
11:30 Rolle eines Sachverständigen
16:40 Kosten für die Schadensfeststellung und Tipps zur Dokumentation von Schäden
22:05 aussagekräftigen Fotos bei der Schadensdokumentation für effiziente Regulierung
28:15 verschiedene Arten von Wasserschäden und Versicherungsschutz
33:00 Verantwortlichkeiten von Handwerkern im Falle von Wasserschäden und Bedeutung von Fotodokumentation ****************************************************************************************************************

Du kannst die Episode überall hören, wo es Podcast gibt! Bei Fragen schreib mir eine E-Mail an: Sebastian@wirliebenHandwerk.digital oder kontaktiere mich in den Socials.

Links zum Host Sebastian:
LinkedIn Sebastian: https://www.linkedin.com/in/sebastianbourne/
Instagram Sebastian: https://www.instagram.com/wirliebenhandwerk.digital/

Fragestellungen aus der Episode Leitungswasserschäden schnell regulieren

1. Welche Bedeutung haben Fotos bei der Dokumentation von Leitungswasserschäden und wie können sie den Regulierungsprozess beeinflussen?

2. Wie können Handwerker und Versicherungsnehmer am besten zusammenarbeiten, um Leitungswasserschäden effizient zu dokumentieren und zu regulieren?

3. Welche verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten stehen Versicherungsnehmern und Handwerkern bei Gebäudeschäden, insbesondere bei Leitungswasserschäden, zur Verfügung?

4. Was sind die Konsequenzen, wenn das schadensverursachende Teil bei Leitungswasserschäden entfernt wird, und wie können diese vermieden werden?

5. Wie können Mieter und Gebäudeeigentümer am besten vorgehen, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt, und welche Schritte sind im Versicherungsprozess besonders wichtig?

Transkript zur Episode Leitungswasserschäden schnell regulieren mit Stefan Lange

Sebastian Bourne [00:00:02]:

Das waren jetzt aber kurze fünf Sekunden.

Stefan Lange [00:00:05]:

Das muss ich für dann rauschen ein Bams.

Sebastian Bourne [00:00:08]:

Das ist nicht schlimm. Outtakes brauchen wir immer. Genau. Ja, herzlich willkommen hier zu einer neuen Episode im WirliebenHandwerk.digital Podcast, mit mir eurem Host Sebastian. Heute zu Gast der Bausachverständige Stefan Lange. Stefan Lange habe ich kennengelernt auf der ein oder anderen coolen Messe. Man kriegt ihn immer wieder in Social Media mit. Er macht ganz, ganz viel für Lust auf Handwerk, genau wo ja auch so ein bisschen mein Herz entsprechend dranhängt.

Sebastian Bourne [00:00:33]:

Deswegen jetzt gleich vorne dran, ein ganz kurzer Werbeblock zu dem nächsten Event im Oktober, damit ihr alle mal hier hört und wisst und seht, was wir hier bei Lost of Handwerk alles Cooles machen und danach geht’s in das Thema Dokumentation für Bausachverständigen, Schäden und so weiter und so fort. Wir dröseln das gleich auf, ich stelle viele dumme Fragen und der Stefan gibt uns gleich ein paar coole Antworten.

Stefan Lange [00:00:52]:

So soll es sein. Und jetzt hast Du gesagt, darf ich Werbung machen für #LustaufHandwerk?

Sebastian Bourne [00:00:56]:

Aber bitte.

Stefan Lange [00:00:56]:

Okay, also das, was natürlich ganz, ganz wichtig ist, am 14.10.2023 treffen wir uns in Köln wieder einmal zur jährlichen Versammlung. Diesmal ist natürlich ein Schiff gechartert, wie sollte es auch anders sein? Wir scheuen keine Kosten, wirklich kreative oder beziehungsweise tolle Stunden mit euch zu verbringen. Deswegen allen kann ich nur raten, geht bitte auf den Account, #LustaufHandwerk. Schaut euch das letzte Reel an. Da hat der Kristijan nämlich eine Information hinterlassen, wie ihr euch schon vor daten lassen könnt für die Tickets. Weil sind wir ganz ehrlich, die Tickets sind natürlich nur begrenzt möglich, weil wir brauchen ja dann ’n Beiboot, wenn die Leute nicht mehr aufs Schiff passen und dann ist auch die Party schon im Eimer. Also wie gesagt, ich kann nur jedem raten ganz, ganz schnell das Reel anschauen, dann gucken, was da gemacht werden soll, das in seiner Story posten. Ich mache jetzt mal so ein bisschen, na ja, so ein bisschen aus den feindlichen Linien erzählen. Das heißt also, da bitte dann reposten und #LustaufHandwerk noch mal verlinken, weil dann wird Kristijan das veröffentlichen und weiß, dass ihr ein Ticket haben wollt.

Stefan Lange [00:02:01]:

Ich hoffe, da vielleicht nicht zu viel durcheinander.

Sebastian Bourne [00:02:00]:

Nein, auf keinen Fall. Also ganz wichtig, ihr müsst bei Instagram gucken als Erstes, da gibt’s den Hashtag und den Account #LustaufHandwerk. Alles in einem Wort zusammen geschrieben. Ansonsten, wenn ihr das Ganze noch kennt einmal bei Google Hashtag #LustaufHandwerk eingeben und ihr werdet merken, es sind über 200.000 Beiträge durch sämtliche Netzwerke, wir machen immer ziemlich coole Partys dort. Ich war in Berlin dabei. Ihr habt letztes Jahr in Koblenz schon mal richtig die Hütte da weggerockt am Ende des Tages. Wir waren auf der Creator Space, auf der ISH war ja auch schon eine ziemlich coole Party dieses Jahr in 2023 und wie der Stefan das grad so schön gesagt hat, ihr fahrt Schiff oder wir fahren Schiff in Köln und das Schiff ist nur für uns alleine, also nur für die Community, #LustaufHandwerk an dem ganzen Abend da gechartert mit Essen und Trinken all-inclusive. Es wird auf jeden Fall richtig, richtig cool.

Sebastian Bourne [00:02:51]:

Stefan, jetzt lass uns mal zur Realität zurückkommen, zu deinem Job. Für mich natürlich zum Thema Prozess, zum Verständnis, was dort alles ist und wir wollten uns ja heute noch mal über Schäden unterhalten und da konkret auch mal über Wasserschäden. Lass mich mal als Laie jetzt ganz doof die Frage stellen. Gibt’s einen Unterschied, wenn in der Wohnung was kaputt ist oder wenn das Wasser von außen kommt?

Stefan Lange [00:02:48]:

Nein, also im Großen und Ganzen gibt es natürlich verschiedene Gefahren, die du über dein Gebäudeversicherer mit abdecken kannst. Wenn wir zum Beispiel innerhalb des Gebäudes, dann reden wir meistens über den Leitungswasserschaden. Das heißt also, dass irgendeine Versorgungsleitung, sprich Abwasser, Frischwasser, Zuwasser, egal welche Klimaanlagen sind da mit inbegriffen. Wenn die also im Grunde genommen Flüssigkeit verliert, dann reden wir über bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Extern, das heißt also von außen, da reden wir öfters oder beziehungsweise in erster Linie eher über die zusätzlichen Elementarschäden, also Überschwemmung werden stehen oder fließende oberirdische Gewässer über die Ufer treten. Und neuerdings haben viele Versicherer auch auf die Starkregen Situation reagiert und haben gesagt, okay, jetzt reden wir mal nicht über Gewässer, die über die Ufer treten, sondern wenn Niederschlagswasser nicht schnellstmöglich absickern kann und das Grundstück, und jetzt kommt der Spruch, erheblich überflutet, dann reden wir ebenfalls über einen Elementar, sprich Überschwemmungsschaden. Und beide sind bei der Gebäudeversicherung zu melden, ganz wichtig.

Sebastian Bourne [00:04:18]:

Okay, ich finde das gerade spannend. Ich muss da gerade schon ganz, ganz dolles Schmunzeln für denjenigen, der es hört, der wird’s nicht sehen. Also bei YouTube kurz mal gucken. Du hast bestimmungswidriges, wie war das? Bestimmungswidrig austretendes Wasser?

Stefan Lange [00:04:31]:

Ja, bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, so sagt man das. Weil wir reden über den Rohrbruch innerhalb des Gebäudes und da ist natürlich das Leitungswasser gemeint.

Sebastian Bourne [00:04:44]:

Hört sich schon mal auf jeden Fall sehr skurril an im ersten Satz. Es ist ganz normal Deutsch und es ist ganz normal, ist das jetzt im Endeffekt nachher schon diese Rechtsargumentation, die dahinter liegt, also so die Rechtssprache, die man im Endeffekt als Sachverständiger braucht, dass man das auch genauso formuliert, weil ich würde sagen, da ist Wasser aus der Wand gekommen.

Stefan Lange [00:05:01]:

Nee, also man muss schon ’n bisschen differenzieren, weil oftmals kann ja innerhalb des Gebäudes auch Wasser heraustreten, was sogar bestimmt ist dafür und das, also jetzt reden wir mal über Planschwasser oder Spritzwasser. Das sind zum Beispiel Sachen, die nicht unbedingt oder die nicht versichert haben. Also, die haben keinen Deckungsschutz. Sprich, wenn du die Dusche, obwohl es da auch eine Besonderheit gibt, ich hab nämlich so ein ähnlichen Schaden mal gehabt mit einem demenzkranken Mann, aber das ist, glaube ich mal ein Thema, sehr speziell, da können wir gerne einen separaten Podcast machen.

Sebastian Bourne [00:05:29]:

Alles klar, sehr cool. Fangen wir also an, da ist jetzt also Wasser, egal in welcher Form, ob innen oder außen, hast Du gerade gesagt und mir gehört dieses Objekt oder ich bin dort zur Miete drin. Was muss ich denn jetzt als Erstes tun? Also Wasser abstellen ist eigentlich ganz klar, wenn’s von innen passiert, das ist ganz logisch, wenn’s von außen kommen, kann ich wahrscheinlich im ersten Step wenig tun, aber worauf mache ich denn jetzt als Erstes? Die Feuerwehr rufen, die Hausverwaltung anrufen und dann die Versicherung oder welche Reihenfolge ist die richtigere?

Stefan Lange [00:05:59]:

Gehen wir jetzt mal die einzelnen Personen durch, weil du gerade gesagt hast, Mieter und Vermieter oder Gebäudeeigentümer. Also der Mieter ist natürlich verpflichtet, schnellstmöglich sein Vermieter zu informieren, dass hier irgendwas im Argen ist, weil und jetzt kommt nämlich das große, weil, jetzt kommen wir zu dem Gebäudeeigentümer. Der hat als allererstes eine Aufgabe zu erfüllen. Das heißt, erstmal muss er Schadensminderung betreiben. Das heißt, wie du gerade schon gesagt hast, ist ein Leitungswasserschaden, muss der natürlich den Klempner anrufen, unabhängig, ob eine Deckungszusage ist oder nicht. Muss den Klempner anrufen, sodass das Leitungswasser oder beziehungsweise das Leitungssystem abgestellt wird, dass also der Schaden minimiert wird. Und genauso ist das aber auch von außen. Du hattest jetzt gerade gesagt, na ja, von außen kann ich ja ziemlich wenig machen.

Stefan Lange [00:06:41]:

Das ist nicht ganz richtig. Das heißt also, wenn mir der Keller vollläuft, dann sollte ich schon versuchen, schnellstmöglich die Feuerwehr anzurufen. Und wenn ich merke, die Feuerwehr ist selbst gerade überlasse, wir haben jetzt vor Kurzem wieder einen Mendener Raum, also hier im Westfalen, einen riesengroßen Elementarschaden gehabt, wo also wirklich die ganzen Straßenzüge unter Wasser standen und die Keller vollgelaufen sind. Die Feuerwehr war überlastet. Das heißt also dann lieber mal gucken, ob ich irgendwo eine Pumpe organisieren kann oder ob ich irgendetwas abschotten kann, damit ich im Grunde genommen das Wasser aus dem Gebäude fernhalten kann. Sicherlich ist es so, wenn das jetzt passiert ist, dafür ist man ja versichert. Dann ist natürlich der nächste Schritt, dass man sagt, okay, jetzt muss ich auch den Gebäudeversicherer darüber informieren, hier gibt’s einen Schaden. Das heißt also, da kommen die nächsten Tage was und dann kommen wir auch so langsam in die Richtung Dokumentation, die ganz, ganz wichtig ist.

Sebastian Bourne [00:07:26]:

Okay, also ich rufe dann da an und sage, liebe Versicherung, ich XY, da ist halt was passiert und die denken sich wahrscheinlich, Super, es wird teuer und helfen mir dann, also ist denen eigentlich auch ganz ehrlich mal gefragt daran gelegen, diese Thematiken natürlich so schnell wie möglich zu beheben oder ist das eher so bürokratisch und deswegen brauche ich halt jemanden wie dich, der als Fachmann mich letzten Endes natürlich auch unterstützt?

Stefan Lange [00:07:53]:

Muss ich so ein bisschen zurückrudern, weil jetzt gibt’s ja zwei Jobs, die ich gerade übernehme. Es gibt nämlich einmal die Regulierertätigkeit und die Sachverständigentätigkeit. Sachverständigentätigkeit kann ich da eigentlich immer nur die Empfehlung aussprechen, erst ab Schäden höher fünfundzwanzigtausend Euro, weil dann wird nämlich die Gebäudeversicherung auch mich übernehmen, wenn Du mich als Externer beauftragst. Wo ich auch immer die Empfehlung ausspreche, den Sachverständigen einzuschalten, ist, wenn ich merke, dass ich mit der Situation komplett überfordert bin und irgendwie funktioniert es nicht und was weiß ich, vielleicht habe ich sogar den Versicherer da gehabt und der hatte irgendwie einen schlechten Tag und hat alles abgelehnt. Dann macht das auch Sinn, mal den Sachverständigen einzuschalten. Aber der normale Prozess wäre eigentlich ein ganz anderer. Gehen wir jetzt einmal von dem Leitungswasserschaden aus, das heißt also, ich rufe im Grunde genommen den Klempner an. Der soll bitte das Wasser abstellen. Dann rufe ich den Versicherer an als Gebäudeeigentümern und sagt, pass mal auf, ich habe einen Leitungswasserschaden. Meistens wird dann auch die Leckageortung beauftragt.

Stefan Lange [00:08:48]:

Das heißt also, dann kann der Klempner noch mal wieder kommen. Führt dann eine Leckageortung durch, entweder durch Druckprobe beziehungsweise Gas oder aber auch Thermografie, je nachdem welche Situation wir gerade gegeben haben, sodass wir wissen, jetzt kommt nämlich der nächste Part, der Versicherer schickt im Allgemein entweder einen internen oder externen Regulierer raus. Also keine Sachverständigen, das sind zwar manchmal auch Leute, die vom Sachverstand her oder Sachverständige ist so wie ich. Ich werde auch von Versicherungsgesellschaften auch als externer Regulierer beauftragt. Dann komme ich nämlich raus und sammel Daten. Und dann muss ich dann anfangen, dass ich sage, ich kann ja auch nicht durch Wände gucken. Das heißt also, ich brauche erst mal den Leckagebericht und auch die Feuchtigkeitsmessung, damit ich weiß, was ist denn alles betroffen? Und da geht’s auch um die Dokumentation. Das heißt also, jetzt gehen wir mal davon aus, ich habe jetzt die Wohnung, sehe, dass das nass ist, dann mache ich Fotos, weil ganz, ganz wichtig und das wird immer wieder unterschätzt, egal bei welcher Versicherungsschaden, dass nämlich die Leute sagen, oh, ich habe ja meinen Versicherer angerufen, sollte mir mal einen Sachverständigen herausschicken oder was weiß ich auch immer. Ganz falsch, weil in Anlehnung an der Zivilprozessordnung sieht es ganz einfach so aus.

Stefan Lange [00:09:55]:

Wenn ich einen Anspruch habe, dann muss ich den auch darlegen und beweisen können. Das heißt also, hier muss jetzt der Gebäudeeigentümer Fotos machen und am besten so die Fotos aufbereiten beziehungsweise organisieren, dass der Sachbearbeiter vom Schreibtisch aus den Schaden, ohne dass er die örtlichen Gegebenheiten kennt, bewerten kann. Und wenn ich das mache und der Sachbearbeiter das auch so kann, dann wird er ganz, ganz schnell den Schaden abregulieren, weil und jetzt kommen wir zu dem Hintergrundgedanken. In Deutschland wollen viele nicht richtig arbeiten, sind wir ganz ehrlich. Das heißt also, wenn der Sachbearbeiter die Möglichkeit hat, den Schaden ganz, ganz schnell vom Wegen vom Tisch zu kriegen, dann wird er das tun. Das heißt also, wenn ich als Versicherungsnehmer schon gute Vorleistung oder Vorarbeit geleistet hab, dann habe ich natürlich schon die halbe Miete im Sack. Jetzt muss ich aber einmal nachsetzen. Erstensmal entstehen da gegebenenfalls Kosten durch.

Stefan Lange [00:10:46]:

Das heißt, habe ich einen versicherten Schaden? Ist das Ding sowieso schon eingetütet. Da wird kein Versicherer zusammenzucken. Jetzt haben wir aber auch das Problem, Sturmschaden, nehmen wir mal den Sturmschaden aufm Dach. Es kann ihn natürlich nicht verlangen, dass der Versicherungsnehmer aufs Dach krabbelt und da Fotos macht, damit er seiner Sache irgendwie gerecht wird. Da ist es ganz einfach so, es gibt immer eine Klausel in der Gebäudeversicherung, die die Schadensfeststellungskosten beschreibt. Das heißt also, dann kann ich meinem Dachdecker sagen, pass mal auf Männeken, bevor du da heraufgehst und den Schaden beseitigt, machst du mir bitte Fotos. Und zwar einmal aus der Distanz, sodass ich die Totale habe. Und dann gehst du immer näher ran, weil viele machen nämlich dann auch, oh, da ist eine Pfanne kaputt, gehen ganz nah dran, weil sie den Riss darstellen wollen und begreifen gar nicht, dass ich anhand dieser Fotos nicht vorstellen kann, wie viele Dachpfannen sind denn kaputt oder wie viel Ziegel. Deswegen da ganz wichtig, diese Kosten sind meistens vom Versicherer gedeckt. Sagt dem Handwerker, der soll bitte Fotos machen und auch beim Leitungswasserschaden, die alleinstehende Omi mit vierundneunzig Jahren muss sich da nicht hinstellen und Fotos machen, sondern die sollte lieber dem Handwerker sagen, mach du mal Fotos, sodass die vom Schreibtisch aus beurteilen können.

Sebastian Bourne [00:11:48]:

Alles klar. Also ich hab selber mal ’n Wasserschaden hier bei mir in der in Abwesenheit gehabt. Da stand so 3 bis 3,5 Zentimeter Wasser bei mir im Badezimmer. Am Ende des Tages wurde vergessen, die Dichtungen in oben drüber in der Badewanne in dem Siphon wieder einzusetzen und dann rutschten da so eine ganze Badewanne Wasser bei mir durch die Decke ins Bad, in die Wände, neben an ins Schlafzimmer und so weiter und so fort. Ich hab damals auch einfach ganz normal einen Zollstock genommen und hab dann einfach auch die nassen Flecken versucht zu fotografieren, auch wenn man das natürlich auf weißer Tapete und so nicht perfekt erkennt. Aber nichtsdestotrotz war es dann halt auch durchaus schon mal so, dass man zumindest ansatzweise erkennen konnte, wer jetzt hier über einen halben Meter oder zwei Meter wahrscheinlich auch fotografieren. Das ist ja das, was du beziehungsweise sprechen, wo das Wasser dann herkam oder wie weit es dann quasi auf der anderen Seite ins Schlafzimmer in die Decke gezogen ist. Und das war zumindest bei mir auch eine ganz, ganz hilfreiche Sache. Natürlich bin ich bei dir, dass wenn ich jetzt physisch und körperlich oder auch konstitutionell oder weil ich überfordert bin, alleinerziehende Mutti mit drei Kindern wird dann sicherlich auch wieder am bestimmt ’n bisschen anders den Kopf haben, das Ganze zu organisieren, wenn der wer weiß noch, was noch kaputtgegangen ist.

Sebastian Bourne [00:12:52]:

Nichtsdestotrotz denke ich, sicherlich können wir das auslagern, bin ich auch bei dir. Aber ich denke, der Tipp, dass man vielleicht selber noch mal so ein, zwei Fotos versucht zu machen, die letzten Endes auch vielleicht schon mal dem Handwerker mitgibt, weil dann weiß der auch vielleicht schon worauf er sich da einlässt. Na, wenn ich ihm sage, du, hier ist Wasser und sag ihm, das ist in zwei Räumen schon irgendwie ganz komisch, dann weiß der auch schon im Endeffekt, was halt Sache ist. Und dann ist so eine Leckage-Ortung wahrscheinlich einer so der ersten Stilmittel, die man wahrscheinlich dann auch dann weiß und dann hat man natürlich den Mitarbeiter auch lange so geplant, wie ihr denn dann vielleicht auch vor Ort braucht, dann den Schaden natürlich letzten Endes sinnvoll aufzunehmen oder auch die ersten Schritte zu machen, die dann notwendig sind. Du hast gesagt, aufs Dach klettern muss ich nicht. Das heißt, kann man jetzt sagen, überall, wo ich quasi ohne große Hilfsmittel hinkomme, könnte ich quasi, wenn ich, mit normalen körperlichen Konstitutionen selber auch ein paar Bilder machen und dran schreiben, da reden wir von da und da reden wir von da. Meinst du nicht, dass das durchaus auch für den ein oder andere Privatpersonen, ob Eigentümer oder Mieter letztendlich, ich möchte ja vielleicht auch als Mieter meinem Vermieter übermitteln, da vielleicht auch in meiner Mietwohnung schnell für eine Regulierung zu sorgen. Das nicht auch ein bisschen hilfreich?

Stefan Lange [00:13:58]:

Ja, je mehr, desto besser. Also ich sage dir jetzt ganz ehrlich, es ist natürlich immer ein Vorteil, wenn schon mehrere Personen versucht haben, den Schaden zu dokumentieren. Und wenn diese Unterlagen einem auf den Tisch gelegt wird oder beziehungsweise der Sachbearbeiter kriegt jetzt die irgendwie Klamotten auf den Tisch, soll das bearbeiten und kann das nicht so wirklich technisch bewerten. Dann kommt das nämlich meistens auf meinen Schreibtisch als Sachverständiger, wo man dann eine Art Schreibtischprüfung macht. Heißt, dann komme ich noch nicht mal mehr raus. Weil wie ich gerade schon sagte, der Versicherer hat natürlich eine Kernintention und der hat ’n wirtschaftliches Interesse, sind wir jetzt ganz ehrlich. Das so, der versichert eine Sache, versucht natürlich Geld einzunehmen durch die Beiträge und so wirtschaftlich wie möglich und gewinnbringend wie möglich sein Unternehmen zu leiten. Das heißt also, wenn der einen Schaden hat, wo er ganz genau weiß, na ja, das ist ein ersatzpflichtiger Schaden, dann diskutiert der nicht mehr.

Stefan Lange [00:14:45]:

Also dieser dieses Ammenmärchen, die Versicherung versuchen alles abzulehnen, kann ich so absolut nicht stehen lassen. Ich meine, ich mache das ja schon ’n paar Tage und das auch in Vollzeit. Ich muss ganz ehrlich sagen, ganz im Gegenteil. Ich habe, als ich angefangen habe mit der Tätigkeit, Pfennigfuchserei betrieben und habe, egal welche Versicherungsgesellschaft das gewesen ist, richtig Lack gekriegt. Also kurzum, je mehr Bilder, desto besser, je aussagekräftiger. Das heißt also aus der Totalen und dann immer näher rangehen, desto genialer, sodass man eine Vorstellung davon kriegt, wie groß ist denn der Raum? Weil es ist doch ganz ehrlich, wenn ich eine ganze Wand fotografiere und da steht ein Schrank vor, dann hat man ja schon mal so ein bisschen eine Maßorientierung, wie groß das sein könnte. Und wenn ich dann sehe, dass von diesen vier Wänden zwei betroffen sind, dann kann ich auch grob schon mal die Massen abschätzen. Das heißt, wenn ich dann noch ’n Aufmaß mit dabei packe, wo ich sage, Du pass mal auf, von diesen vier Wänden sind insgesamt beschädigt oder betroffen, habe ich jetzt nächste Schaden auf zwei Meter vierzig Höhe und drei Meter Länge, dann ist das für die Raumgröße, ich sage mal nachvollziehbar, wenn ich die Fotos sehe und dann werde ich auch mit Sicherheit als Sachbearbeiter nicht anfangen, da rum zu parlamentieren oder rum zu diskutieren.

Stefan Lange [00:15:52]:

Ich als Sachverständiger auch nicht, ne.

Sebastian Bourne [00:15:55]:

Okay, was muss ich denn jetzt als Handwerker dann im Endeffekt nachher betrachten? Muss ich jetzt im Endeffekt im Dialog, wenn ich quasi jetzt zur Tür hereinkomme, ich bin der gewerbliche Mitarbeiter, nach ’nem Anruf im Büro hieß es, fahr da mal hin und guck da mal was nach und mach mal so die ersten wichtigen Schritte, wie dann notwendig sind, habe ich als Handwerker, denn da auch eine gewisse Fürsorgepflicht nennen wir’s jetzt einfach mal oder ist das einfach egal, sage ich mal? Also ich weiß es jetzt nicht. Ich stelle jetzt wirklich absichtlich mal gefühlt die dumme Frage, aber es ist für mich wirklich gerade Unwissenheit heute.

Stefan Lange [00:16:25]:

Ja. Also im Großen und Ganzen ist es so, jetzt nehmen wir noch mal den Leitungswasserschaden innen drin ist kaputtgegangen. Das, was ich sehr, sehr häufig erlebe, die Versicherungsnehmer wissen’s nicht und die Handwerker, ich weiß nicht, ob sie’s vorsätzlich manchmal machen. Beim Leitungswasserschaden werden zwei Sachen unterteilt oder beziehungsweise einer Bewertung unterschieden. Das heißt also einmal, die Ursache wird überprüft. Also habe ich einen Rohrbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen und dann kommt der Folgeschaden. Das heißt also, hier reden wir wieder über das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser. Und bei den Handwerkern habe ich oftmals das Gefühl, manchmal kann ich’s nachvollziehen, wenn der vielleicht vorher noch die Leitung da dran montiert hat, die Einstecktiefen waren nicht ausreichend, dann haben die ihre Fittinge verpresst und auf einmal war das gar nicht miteinander verpresst vernünftig und somit sind Undichtigkeiten entstanden.

Stefan Lange [00:17:08]:

Dann habe ich natürlich keinen Rohrbruch im Sinne der Bedingungen, sondern da habe ich eine fehlerhafte Ausführung logischerweise. Dann komme ich in den Ortstermin als Sachverständiger oder Regulierer und habe das schadensverursachende Teil auf einmal nicht mehr vor Ort. Das ist natürlich ’n riesengroßes Problem, weil da muss ich nämlich pauschal ganz klar sagen als Externer, Ursache ist generell nicht versichert. Der sagt natürlich der Versicherungsnehmer, ja toll, aber das muss ja irgendwie da herausgekommen sein. Dann muss ich aber sagen, ja, ich kann aber jetzt nicht nachprüfen. Ist es ein Ohrbruch im Sinne der Bedingungen oder ist es eine fehlerhafte Verlegung oder was weiß ich auch immer. Ja, also da ist es egal, was da jetzt vielleicht als Ursache ist, beziehungsweise ich muss es einfach nur prüfen können. Und da bitte den Appell an die Handwerker, das schadensverursachende Teil bitte vor Ort lassen.

Stefan Lange [00:17:52]:

Weil wenn der Regulierer kommt oder der Sachverständige, der braucht das. Hat er das nicht, muss er ganz klar sagen, bevor er den Vermögensschaden anrichtet, Ursache ist erst mal nicht versichert, bis der Nachweis kommt, Ende aus Micky Maus. Da reicht es auch nicht aus, von wegen, dass der Handwerker sagt, von wegen, ja, ich kann das aber bestätigen, das war ’n Rohrbruch, was weiß ich, durch Korrosion oder durch mechanische Einwirkung oder weil die Bohrmaschine da rein geknattert hat, ist irrelevant. Sondern ich brauche das hinterher, weil sind wir ganz ehrlich, ich weiß ja nicht, vielleicht kennen die sich gut und er macht da eine Gefälligkeitsaussage, kann ich ja nicht ausschließen. Deswegen also bitte schadensverursachende Teil da lassen und nicht mitnehmen.

Sebastian Bourne [00:18:30]:

Okay, wir waren jetzt immer innen. Gibt’s jetzt nach außen was?

Stefan Lange [00:18:36]:

Bei Außen haben wir ja einmal diese Sache, dass wir auch da den Nachweis bringen müssen von wegen Bestimmung, ach Bestimmungswidrig ausgetreten sei schon, sondern das erheblich überflutete Grundstück. Das ist eine sehr maßgebliche Aussage. Es ist nicht genau definiert, was erheblich überflutet bedeutet. Es ist aber so, es macht schon Sinn, wenn man dann das Grundstück sieht und es ist wirklich tatsächlich überflutet, dass man da Fotos drauf macht, damit man den Nachweis hat, weil ihn, jetzt ich zu was anderem. Es gibt nämlich ein sogenanntes Tiefgaragenurteil. Ich weiß nicht, ob Du da schon mal was von gehört hast. Tiefgaragenurteil bedeutet, da ist eine Straße überflutet worden, Tiefgaragen Einfahrt liegt natürlich tiefer und das Wasser ist von der Straße aus dort rein geleitet worden und aufgrund dessen ist dann, ich sage mal, das Untergeschoss komplett abgesoffen. Das Wasser ist nicht durch ein erheblich überflutetes Grundstück passiert, sondern durch eine konstruktive Beeinflussung ist das Wasser dort rein geleitet worden.

Stefan Lange [00:19:30]:

Das ist kein Elementarschaden im Sinne der Überschwemmung. Genauso ist das Lichtschächte, kennst du ja auch im Kellerbereich. Das heißt also, da ist irgendwie das Fassadenwasser heruntergelaufen von der Wetterschlagseite unten, der Lichtschacht war auf einmal verdreckt und da ist es nicht mehr abgelaufen. Das Wasser ist angestiegen im Lichtschacht und irgendwann in den Keller hereingekommen. Das sind alles Niederschläge oder Tageswasser, was konstruktiv eingeleitet worden ist und das hat keine Deckung. Und aufgrund dessen ist es natürlich auch wichtig, dass ich als Versicherungsnehmer das weiß. Alles klar, ich muss hier irgendwie ’n Foto von meinem Grundstück machen und auch da am besten mal so, dass ich das ganze Haus sehen kann und das Grundstück.

Stefan Lange [00:20:04]:

Und noch einmal, jetzt mal so in Richtung Versicherungsnehmer geschossen, erheblich überflutet ist nicht genau definiert. Das heißt also, wenn ich da flächigen Teppich habe, der sich durch die Rasennarbe schimmert, dann würde ich das so mit einreichen, weil ich glaube kaum, weil da kommt’s nämlich auch immer darauf an, wenn es wirklich zum Rechtsstreit kommt und da haben die Versicherer auch kein Interesse daran. Also das jetzt hinter vorgehaltener Hand mal gesagt. Weil die haben kein Interesse daran, von wegen sich in einen Rechtsstreit zu begeben, wenn sie eigentlich die Gefahr laufen, dass sie den verlieren könnten, könnten, wohlgemerkt könnten. Deswegen also da Schäden von außen bitte Fotodokumentartisch festhalten.

Sebastian Bourne [00:20:43]:

Okay, denken wir jetzt mal, ich weiß nicht, sind’s schon zwei Jahre her, mit dem lieben Ahrtal? Großes Unwetter und Schäden an dieser Stelle. Das ist natürlich dann auch irgendwie schwierig bei den Wetterbedingungen da draußen Bilder zu machen, würde ich jetzt mal ganz vorsichtig formulieren, ohne dass ich mich jetzt hier aus Glatteis bewege. Da waren wir, glaube ich, alle froh, wenn wir irgendwie da genug Menschen gerettet haben und da haben sich alle gegenseitig geholfen. Und am Ende des Tages ist es natürlich dann in den Tagen danach erstmal auch natürlich diese großen Schäden irgendwo letzten Endes sichtbar geworden. Reicht es denn dann im Endeffekt zu sagen, so nach dem Motto, ich habe jetzt hier 1,50 Meter hoch Schlamm an meiner Wand und es unterstellt natürlich letzten Endes, dass da zwangsläufig auch irgendwie, in der Höhe mal ein bisschen Wasser gewesen sein muss, weil ich glaube, keiner fängt an, mit der Hand den Schlamm, da die Wand hoch zumachen, weil wir sie nicht bei der Fango oder Massage.

Sebastian Bourne [00:21:31]:

Also das ist jetzt aber so ein bisschen spaßig gemeint, aber an völlig ernsten Themas. Der Punkt ist halt, habe ich gefühlt zwanzig Zentimeter Wasser, was quasi von der Straße bei mir irgendwo Richtung Rasenfläche ins Grundstück hereinläuft, habe ich sicherlich immer noch mal die Möglichkeit zu sagen, mach ’n Foto, ich versuche halt meine Kellereingänge und Fenster und alles, was du gerade gesagt hast, versuchen irgendwie dicht zumachen, nämlich da was irgendwie davorstelle oder was da reinklemme, die Türen schließt und so weiter und sofort. Da bin ich hundert Prozent bei dir. Aber wie ist das denn jetzt wirklich bei diesen ganzen bei so einem etwas gravierenden Katastrophen oder was du gerade sagtest bei euch in der Umgebung, wo geführt der ganze Straßenzug dann abgesoffen ist und dann die Feuerwehr natürlich auch keine Möglichkeit mehr hatte, was zu tun.

Stefan Lange [00:22:12]:

Also im Großen und Ganzen ist, das natürlich eine außergewöhnliche Situation und jetzt kommt’s. Das siehst du ja dann sogar in den, ja ich sage mal Tageszeitungen et cetera, in den Medien. Da wird der Versicherer nicht mehr großartig irgendwas infrage stellen. Ganz im Gegenteil, da sind die eigentlich immer sehr kulant, was das Thema betrifft. Gerade jetzt Ahrtal, wir hatten diesen Zeitpunkt, also vor zwei Jahren war es ja nicht nur, ich sage mal in Rheinland-Pfalz, sondern wir hatten in München unten eine riesengroße Kommunen-Schadenssituation. Wir hatten im Ahrtal, im Rhein Erftal, überall war eigentlich Land unter. Selbst bei uns hier im Märkischen Kreis. Bin da, ich hatte mir gerade ein neues Auto gekauft, witzigerweise, da habe ich über hunderttausend Kilometer abgerappelt, weil die wirklich durch die Bundesländer gefahren werden. Da ist es auch so, dass der Versicherer nicht unbedingt das großartig infrage stellt.

Stefan Lange [00:22:55]:

Also dann sind die eigentlich ziemlich kulant. Das, was man schon mal machen kann, wenn man jetzt zum Beispiel sieht, wir haben nicht so eine Situation wie im Ahrtal und ich habe auch ganz und von wegen Fotos zu machen, gebe ich immer den Tipp an den Versicherungsnehmer weiter, frag doch mal beim Nachbarn. Weil irgendeiner hat vielleicht das Handy draußen gehabt, weil er nämlich sag, boah, das habe ich auch so noch nicht erlitten und hat Bilder gemacht. Genauso ist das, man kann auch mal ruhig bei der Feuerwehr anrufen und sagen, habt ihr in unserer Straße von wegen Keller ausgepumpt? Das sind Aussagen, wo der Versicherer schon sehr dankbar für ist, weil wie ich gerade schon gesagt habe, wir haben bei gewissen Sachen, bei versicherten Schäden, jetzt kommen wir wieder mal zu dem Sturmschaden, haben wir ein erleichtertes Beweisverfahren? Das heißt also, da werden die Wetterdaten im Grunde genommen schon vom Versicherer beim Wetteramt angefragt. Und jetzt gibt es sogar Dienstleister, die sogar Überschwämmungshöhen definieren können, anhand von Satellitenbildern. Das heißt da passiert also folgendes, da wird der Versicherer sich auf den Weg machen, wird bei den Wetterämtern oder bei den Dienstleistern anrufen, wird nachfragen, wird die Adresse genau, also die Geodaten genau durchgeben und sagen, von wegen kann das sein, ja oder nein? Wenn der sagt ja, dann ist das Thema sowieso schon endlich. Also das findet schon im Hintergrund statt.

Sebastian Bourne [00:24:02]:

Okay, haben wir noch was vergessen. Also wir haben jetzt gesagt, wenn ich kann, mache ich als der Mensch, der da gerade wohnt, ein Bild oder so viele, wie ich kann. Ich versuche den Handwerker noch mal zu bitten, ein paar Bilder zu machen. Du hast gerade gesagt, notfalls in der Nachbarschaft fragen? Die Feuerwehr, wenn die dort vor Ort war bei verschiedenen Sachen in der Straße, vielleicht bei mir deswegen nicht. Du hast gerade gesagt, die Schienen Sachen in der Straße vielleicht bei mir deswegen nicht. Du hast gerade gesagt, Geodaten, Wetterdaten werden gefragt, haben wir noch irgendwas vergessen?

Stefan Lange [00:24:30]:

Ja, also der nächste Schritt wäre natürlich Angebote einholen, weil und jetzt kommen wir zu den verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten. Jetzt gehen wir einfach mal aus, wir haben die Nachweise gebracht, die Deckungszusage ist sogar vom Versicherer ausgesprochen worden. Jetzt kommen wir zu den Regulierungsmöglichkeiten. Es gibt im Grunde genommen drei Stück, wo man sich als Versicherungsnehmer und Gebäudeeigentümer dran orientieren oder beziehungsweise frei entscheiden kann. Das eine ist natürlich die Eigenleistung. Ich weiß nicht, ob du da schon mal was von gehört hast. Das heißt also, dann würde man den Schaden selbst beseitigen und bekommt von dem Versicherer für seinen Arbeitsaufwand Geld plus das Material, dann muss man einfach die Baumarktrechnung, dann kriegt man darüber dann im Grunde genommen auch sein Geld ausgezahlt. Das ist so der eine Part.

Stefan Lange [00:25:09]:

Dann gibt’s noch die fiktive Abrechnungsform. Das ist eine pauschale Regulierungsvereinbarung. Das heißt also, wenn ich sage, ich möchte die Instandsetzung nicht nach gleicher Art und Güte machen oder zu einem späteren Zeitpunkt, weil ich keinen Handwerker kriege oder sonst irgendwas, dann ist es natürlich so, dann kann ich eine pauschale Regulierungsvereinbarung mit dem Versicherer eingehen und brauche keinen Nachweis mehr zu bringen. Das heißt also, kriegt man so erfahrungsgemäß zwischen 60 bis 70 Prozent der Netto Instandsetzungsposten ausgezahlt, als wenn es der Unternehmer macht, braucht aber keine Angebote und keine Rechnung einreichen. Vorteil für den Versicherer ist, der schickt die Pauschale auf den Weg, mach den Aktendeckel zu und ist raus aus der Nummer. Und der dritte Weg und deswegen kommen wir auch da wieder zu, was meine Aufgabe dann wäre, wäre der konservative Weg. Handwerker kommt. Es wird ein Angebot gemacht und dieses Angebot wird beim Versicherer eingereicht? Und jetzt gehen wir mal wieder davon aus, wenn ich als Regulierer komme, der kommt ja meistens von den Versicherern. Dann gehe ich raus, gucke mir den Schaden selber an, gucke mir die Angebote an und wenn die Angebote mit dem Schadensbild zusammenpassen, kann ich auch meistens sagen, machen Sie fertig und reichen Sie mir das ein, weil meistens kriege ich das auch zur Prüfung wieder auf den Tisch logischerweise.

Stefan Lange [00:26:12]:

Als Sachverständiger sieht das anders aus, weil wie ich gerade schon im Vorgespräch gesagt habe, Regulierertätigkeit und Sachverständigentätigkeit sind zwei ganz getrennte Paar Schuhe. Als Regulierer, sammle sämtliche Informationen und geb die an den Versicherer weiter, mitsamt Regulierungsempfehlung. Wenn ich als Sachverständiger eine Regulierungsempfehlung aussprechen würde, würde ich mich gleich als befangen erklären, weil ich müsste für irgendeine Seite Partei ergreifen. Und derjenige, dem es nicht in Kram passt, der wird mich dann erst befangen titulieren.

Sebastian Bourne [00:26:42]:

Okay, wie läuft das denn am Ende des Tages? Ich meine, ich hab jetzt zwei Handwerker gefragt, die mir ’n Preis genannt haben. Der mag unterschiedlich sein, der mag gleich sein. Das ist ja wahrscheinlich jetzt nicht die Frage. Ob ich dich jetzt direkt buche, ob das die Versicherung jetzt im Endeffekt voraussetzt, dass dein Sachverständiger noch mal was zu sagt. Wie funktioniert das dann? Also guckst du dann auf den Zettel von dem Angebot und sagst, da steht Summe fünfzigtausend Euro, jo, Haken dran passt oder zerlegst du das dann oder was ist deine Tätigkeit?

Stefan Lange [00:27:10]:

Im Großen und Ganzen auch da genauso wie mit der Fotodokumentation. Die Sachbearbeiter, die haben natürlich auch ihre Erfahrungswerte. Das heißt also, die gucken sich die Fotos an, gucken sich das Angebot an und wenn das für die passt, winken die das Ding durch, weil die wollen schmal und schnell bearbeiten, Ende aus. So, wenn die nicht weiterkommen, dann kommt diese Sache auf meinen Schreibtisch. Entweder als Regulierer oder als Sachverständiger. Ich mache natürlich Folgendes, ich darf keinen Vermögensschaden anrichten. Das heißt also, ich muss natürlich ein bisschen genauer gucken und auch objektiv gucken. Das heißt also, ich mache meine Kalkulation auf Grundlage des Baukostenindex fertig. Somit weiß ich, was ortsüblich und angemessen ist und nicht, was ich subjektiv meine, sondern was im Grunde genommen die ganzen Gewerkeverbände so meint, was das kosten sollte. Dann haben wir eine Summe X fertig und dann kommt das Angebot rein.

Stefan Lange [00:27:53]:

Dann gucke ich also entweder der Sachbearbeiter, der von mir mal meinen Schadensbericht oder mein Gutachten kriegt, der guckt da drauf und sagt, was hat der Lange denn kalkuliert und guckt, ob das Angebot, passt das? Dann schickt der das raus. Passt nicht, kriege ich das auf den Tisch und sag, Lange, guck doch mal ganz kurz, könnte das passen oder nicht? Und dann muss ich natürlich etwas genauer gucken und sage dann, okay, das sind jetzt ersatzpflichtige Leistungen. Das sind Sanierungskosten, die sind abzugrenzen. Genauso wie bei dem Leitungswasserschaden immer wieder die große Diskussion. Ich meine, ich kann den Handwerker zwar verstehen, aber der sagt, weißt du was, zwei Meter weiter ist die Rohrleitung auch schon auf, komm, das tausche ich dir mit aus, weil die Wand ist schon offen. Macht handwerklich Sinn. Versicherungsrechtlich sind wir aber wieder bei dem Punkt Kotflügel kaputt, gibt’s nur den Kotflügel neu und nicht das ganze Auto. Das heißt, dann darf ich das zwar als Versicherungsnehmer machen und auch beauftragen, aber kriege ich die Kohle nicht von der Versicherungsgesellschaft. Und genauso ist das auch bei den Nässeschäden. Das heißt also, ich habe da von den vier Wänden zwei Wände nass, dann kriege ich eigentlich rein theoretisch nur

Stefan Lange [00:28:47]:

Zwei Wände ersetzt und je nachdem, was da ist, dann kommt die technische Trocknung, dann kommt der Malerpinsel da einmal drüber, dann ist der Versicherer jetzt weg, fertig damit. Also jetzt mal ein bisschen zugespitzt dargestellt. Das ist natürlich blöd, weil ich habe ja dann diesen optischen Einfluss. Ich sage mal, die sehen neu und die anderen beiden Wände sehen alt aus. Aber das interessiert den Versicherer dann in dem Fall nicht. Im Allgemeinen sagt er, du darfst den ganzen Raum machen, aber nicht das. So und genau da liegen dann auch die Probleme mit den Angeboten. Dann kommen die Angebote rein und der Handwerker sagt, ich pinsel doch jetzt hier nicht den halben Raum oder tapezier hier nur eine halbe Wand, ich mache die ganze Wand. Handwerklich ja, kann ich nachvollziehen, versicherungsrechtlich ist es aber abzugrenzen.

Stefan Lange [00:29:24]:

Deswegen auch da noch mal der Appell an den Handwerker. Ihr dürft das anbieten. Ich bin auch bei euch. Führt’s ganz kurz auf. Was ist der versicherte Anteil und was ist im Grunde genommen der Sanierungsanteil? Haben wir weniger Probleme? Weil ich, ich sage jetzt mal aus meiner Perspektive heraus und auch aus der Perspektive des Versicherungsnehmers und des Gebäudeversicherers. Habe ich einen Schaden, der ersatzpflichtig ist und das Angebot sind wir alle glücklich, weil dann kann nämlich der Stempel da drunter getackert werden und dann ist das Ding durch. Dann gibt’s die Kohle und dann sind alle raus. Blöd wird’s immer nur, wenn du anfängst von wegen, ja, das ist aber nicht versichert, das muss ich jetzt wieder abgrenzen, das gehört nicht dazu und das können wir wieder mit hereinnehmen, aber nur zum Teil.

Stefan Lange [00:30:03]:

Dann fängst Du an auseinander zu klamüsern und dann kommt natürlich auch ja, wenn ich das gewusst hätte. Dann ne … Und deswegen finde ich es natürlich gut, dass wir uns hier mal treffen, um so ein bisschen Klarheit in dieses ganze Dunkle hereinzubringen.

Sebastian Bourne [00:30:16]:

Ja, sehr schön. Also die obligatorische 30 Minuten Sportrunde oder der Weg zur Arbeit ist hier gerade herum. Lieber Stefan, abschließend möchte ich doch dich noch mal bitten, du hast es gerade schon ganz schmunzeln auch dazu gebracht und ich finde es immer wieder wichtig, dass wir natürlich uns hier im Podcast Universum auch gegenseitig supporten. Grundsätzlich wie gesagt, dein das, was du immer schon tust, fand ich schon immer cool. Ich folge dir schon ganz lange bei Instagram und überall und stalke dich da quasi gefühlt und finde das, was du an Content machst und wie du bist, einfach super authentisch und toll. Deswegen wollte ich die unbedingt als Gast hier haben. Nichtsdestotrotz machst du jetzt mit dem Marc Schütz zusammen, der war ja auch schon bei mir im Podcast, einen eigenen Podcast. Du hast jetzt quasi noch mal 60 Sekunden Zeit, einmal kurz Werbung für euch und euren Podcast zu machen und dann ist die Folge für heute zu Ende und wir hören uns dann in der nächsten Folge.

Stefan Lange [00:31:06]:

Ja, erst mal vielen Dank für das Kompliment. Das motiviert natürlich, um weiterzumachen. Und es ist ganz ehrlich so, ich habe sogar zwei Podcasts. Einmal mit dem Marc Schütt zusammen. Wo es ganz klar darum geht, „befangene Sachverständige“, das heißt also, wir möchten wirklich tatsächlich Themen aus dem Bau- und Immobiliensektor aufgreifen, wo wir uns Gäste einladen und die wir so ein bisschen süffisant dann auch mal besprechen. Ich habe schon gesagt, ihr könnt natürlich mal so ein bisschen reinhören, wer von uns der Provokateur und der andere, der Paragrafenreiter ist. Ich glaube, dann gibt’s ganz klare Grenzen. Und der zweite Podcast, der jetzt demnächst auf der To-do-Liste steht, ist mein Eigener. Da geht’s aber in erster Linie dadrum, dass ich wirklich nur über mein Tagesgeschäft mal ganz kurz reden will. Welche skurrilen Sachen mir so widerfahren sind.

Stefan Lange [00:31:50]:

Also ich sage ja, ich gucke ja jetzt auf fast über dreißig Jahre Handwerkstätigkeit zurück und fast über fünfzehn Jahre Sachverständigentätigkeit und ich kann nur sagen, da sind so geniale Aktionen bei gewesen, die mir wirklich das Grinsen oder manchmal auch die Tränen vor Lachen ins Gesicht gepresst haben. Und dann, das möchte ich euch einfach nicht vorenthalten.

Sebastian Bourne [00:32:09]:

Sehr cool, sehr cool. Sag mir auf jeden Fall Bescheid, sobald der online ist, dann promote ich das hier ganz gerne, den Podcast von dir und Marc verlinken wir ganz normal unten in den Shownotes. Könnt ihr euch dann noch mal quer hören, gibt’s bei Apple und diversen anderen Sachen. Ansonsten, wer den Stefan noch mal persönlich kennenlernen möchte und vielleicht auch mal das ein oder andere Bierchen, noch mal die Schleife zum Anfang. #LustaufHandwerk. 14.10.2023 in Köln eine Runde Schiff fahren und ansonsten sehen wir uns hier in der nächsten Folge. Tschau. Danke.

#Elementarschäden #Elementarversicherung #Gebäudeschäden #Gebäudeschadenprävention #Handwerkerregulierung #HandwerkerundVersicherung #Immobilienversicherung #Gebäudeschädenregulierung #Sachverständigerbau #Sachverständigenarbeit #Schadensdokumentation #Versicherungsregulierung #Versicherungsansprüche #Versicherungsrecht #Wasserschädenregulierung #WetterbedingteSchäden #Wasserschädenversicherung #Wetterbedingtegefahren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert